Grußwort der
Bundesjustiz-
ministerin
Grußwort
des Landesjustiz-
ministers
Grußwort des
Oberbürger-
meisters
Grußwort des
Präsidenten der
VEV
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Grußwort der
Bundesjustiz-
ministerin
Grußwort
des Landesjustiz-
ministers
Grußwort des
Oberbürger-
meisters
Grußwort des
Präsidenten der
VEV
Alle Juristinnen und
Juristen, die zum 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag nach Freiburg
kommen, grüße ich vielmals. Als liberale Rechtspolitikerin fühle ich
mich der Verwaltungsgerichtsbarkeit eng verbunden. Sie ist als schon
sprichwörtlicher „Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaates“ ein Garant
der Freiheit, die Bürgerrechte schützt und den Staat in seine Schranken
weist. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat
beruht nicht zuletzt darauf, dass es unabhängige, leistungsfähige und
effektive Verwaltungsgerichte gibt.
Damit dies auch in
Zukunft so bleibt, ist auch die Politik gefordert. Die Länder müssen für
eine angemessene Ausstattung ihrer Justiz sorgen, damit Richterinnen und
Richter ihr wichtiges Amt ordentlich wahrnehmen können. Und der Bund
muss dies durch eine kluge und handwerklich gute Gesetzgebung fördern.
Deutschland hat eine in Europa einmalige Spezialisierung innerhalb der
öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit. Angesichts der Veränderungen
der Geschäftsbelastung vor allem im Vergleich zwischen Verwaltungs- und
Sozialgerichten überdenken manche Länder die
organisatorisch-strukturelle Aufteilung der Gerichtszweige und erstreben
eine Öffnungsklausel im Bundesrecht. Dies ist in der
Koalitionsvereinbarung festgehalten, aber angesichts einer
Grundgesetzänderung ist die Aussicht auf die notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gering.
Gleichwohl müssen
wir daran arbeiten, die hohen Standards der deutschen
Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter zu verbessern. Auch wenn heute zügige
und effektive Bearbeitungen die Regel sind, dauern in vereinzelten
Ausnahmen Gerichtsverfahren unangemessen lang. Daraus folgt zweierlei:
Zum einen müssen sowohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der
Gerichte als auch das Prozessrecht fortlaufend beobachtet und – wo nötig
– verbessert werden. Zum zweiten müssen wir den Rechtsschutz des
Einzelnen, dessen Gerichtsverfahren zu lang zu werden droht, verbessern.
Das ist nicht nur ein Gebot des deutschen Verfassungsrechts, sondern
auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beide verlangen eine
gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit. Dass die Problematik
überlanger Gerichtsverfahren für die Richterschaft ein sensibles Thema
ist, liegt auf der Hand. Gerade deshalb sind mir die Meinung und der Rat
der Justiz bei diesem Thema sehr wichtig.
Der 16. Deutsche Verwaltungsgerichtstag findet zu einem günstigen Zeitpunkt statt. Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung haben erst vor wenigen Monaten ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt werden die Weichen für die Politik der kommenden Jahre gestellt und der Sachverstand und die Erfahrung der Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit können helfen, den richtigen Weg zu finden. Ich bin mir sicher, dass auch von diesem Verwaltungsgerichtstag wieder viele wertvolle Impulse für die Rechtspolitik ausgehen, und wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern angenehme Tage in Freiburg.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Bundesministerin der Justiz