16. Deutscher Verwaltungsgerichtstag

Freiburg 2010

Home | Einladung | Grußworte | Programm | Tagungsort | Presse | Partner & Aussteller | Anmeldung

   
 


Grußwort der
Bundesjustiz-
ministerin

Grußwort des Landesjustiz-
ministers

Grußwort des
Oberbürger-
meisters

Grußwort des
Präsidenten der
VEV

 

 

 

Grußwort

Alle Juristinnen und Juristen, die zum 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstag nach Freiburg kommen, grüße ich vielmals. Als liberale Rechtspolitikerin fühle ich mich der Verwaltungsgerichtsbarkeit eng verbunden. Sie ist als schon sprichwörtlicher „Schlussstein im Gewölbe des Rechtsstaates“ ein Garant der Freiheit, die Bürgerrechte schützt und den Staat in seine Schranken weist. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat beruht nicht zuletzt darauf, dass es unabhängige, leistungsfähige und effektive Verwaltungsgerichte gibt.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, ist auch die Politik gefordert. Die Länder müssen für eine angemessene Ausstattung ihrer Justiz sorgen, damit Richterinnen und Richter ihr wichtiges Amt ordentlich wahrnehmen können. Und der Bund muss dies durch eine kluge und handwerklich gute Gesetzgebung fördern. Deutschland hat eine in Europa einmalige Spezialisierung innerhalb der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit. Angesichts der Veränderungen der Geschäftsbelastung vor allem im Vergleich zwischen Verwaltungs- und Sozialgerichten überdenken manche Länder die organisatorisch-strukturelle Aufteilung der Gerichtszweige und erstreben eine Öffnungsklausel im Bundesrecht. Dies ist in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, aber angesichts einer Grundgesetzänderung ist die Aussicht auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gering.

Gleichwohl müssen wir daran arbeiten, die hohen Standards der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter zu verbessern. Auch wenn heute zügige und effektive Bearbeitungen die Regel sind, dauern in vereinzelten Ausnahmen Gerichtsverfahren unangemessen lang. Daraus folgt zweierlei: Zum einen müssen sowohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Gerichte als auch das Prozessrecht fortlaufend beobachtet und – wo nötig – verbessert werden. Zum zweiten müssen wir den Rechtsschutz des Einzelnen, dessen Gerichtsverfahren zu lang zu werden droht, verbessern. Das ist nicht nur ein Gebot des deutschen Verfassungsrechts, sondern auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Beide verlangen eine gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit. Dass die Problematik überlanger Gerichtsverfahren für die Richterschaft ein sensibles Thema ist, liegt auf der Hand. Gerade deshalb sind mir die Meinung und der Rat der Justiz bei diesem Thema sehr wichtig.

Der 16. Deutsche Verwaltungsgerichtstag findet zu einem günstigen Zeitpunkt statt. Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung haben erst vor wenigen Monaten ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt werden die Weichen für die Politik der kommenden Jahre gestellt und der Sachverstand und die Erfahrung der Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit können helfen, den richtigen Weg zu finden. Ich bin mir sicher, dass auch von diesem Verwaltungsgerichtstag wieder viele wertvolle Impulse für die Rechtspolitik ausgehen, und wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern angenehme Tage in Freiburg.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB

Bundesministerin der Justiz