Grußwort der
Bundesjustiz-
ministerin
Grußwort
des Landesjustiz-
ministers
Grußwort des
Oberbürger-
meisters
Grußwort des
Präsidenten der
VEV
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Grußwort der
Bundesjustiz-
ministerin
Grußwort
des Landesjustiz-
ministers
Grußwort des
Oberbürger-
meisters
Grußwort des
Präsidenten der
VEV
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Justizminister des Landes Baden-Württemberg heiße ich Sie herzlich in Freiburg im Breisgau zum 16. Verwaltungsgerichtstag willkommen.
Das Land Baden-Württemberg verbindet eine lange Rechtstradition mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier wurde 1863 das erste deutsche Verwaltungsgericht gegründet, der Badische Verwaltungsgerichtshof in Karlsruhe. Im Jahr 1876 folgte dann der Württembergische Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart. Diese Tradition verpflichtet. Sie verpflichtet unsere Verwaltungsgerichte, die Freiheitsgewähr des demokratischen Rechtsstaats immer wieder aufs Neue gegenüber der öffentlichen Gewalt durchzusetzen. Sie verpflichtet mich als Justizminister, der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigt.
Diese Verpflichtungen werden erfüllt. Die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht nur Garant der Bürgerrechte im Land, sondern hat darüber hinaus auch maßgeblich das bundesrepublikanische Verwaltungsrecht geprägt. Kürzlich wurde dies sogar empirisch bestätigt: In einer Untersuchung über die Wahrnehmung der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in der Fachöffentlichkeit erzielte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in nahezu allen untersuchten Bereichen Spitzenwerte.
Die Justizverwaltung
hat ihren Teil zu diesem Erfolg beigetragen. So sind die
Verwaltungsgerichte des Landes mit Personal und Sachmitteln bestens
ausgestattet. Sie können sich davon gleich hier vor Ort im eleganten
Gebäude des Verwaltungsgerichts Freiburg überzeugen. Die Aufgabe einer
modernen Justizverwaltung geht aber über die bloße Mittelbeschaffung
hinaus. Ihr obliegt es, innovative und zukunftsfähige
Verwaltungsstrukturen für die Gerichtsbarkeit zu entwickeln. Die
Justizverwaltung soll also neben materiellen auch ideelle Ressourcen zur
Verfügung stellen und damit wichtige Impulse für die notwendige
Modernisierung der Justiz geben.
Auf diesem Weg sind wir in den letzten Jahren schon weit gekommen: In der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Geschäftsstellen zu Service-Einheiten fortentwickelt worden. Wir haben zeitgemäße Konzepte der Personalführung und Personalentwicklung sowie ein differenziertes und damit aussagekräftiges Beurteilungswesen eingeführt. Die EDV wurde „outgesourced“ und damit ein zuvor nicht für möglich gehaltenes Ausstattungsniveau dauerhaft gesichert. Schließlich zeigt sich die Aufgeschlossenheit unserer Verwaltungsgerichte gegenüber zeitgemäßen Veränderungen an der produktiven Arbeit der gerichtsinternen Qualitätszirkel, die sich als Sammel- und Clearingstelle für Ideen zur Qualitätsentwicklung verstehen.
Dieser Prozess der Anpassung an den gesellschaftlichen und technischen Wandel ist eine Daueraufgabe. Dabei ist ein wichtiger Aspekt, mit dem Sie sich im Rahmen dieses Verwaltungsgerichtstages beschäftigen werden, die Zukunft der nationalen Juristenausbildung. Die vielen europarechtlichen Fragen, die ebenfalls auf Ihrer Tagesordnung stehen, zeigen die Richtung auf: Es gilt, die Ausbildung des juristischen Nachwuchses in eine europäisierte und auch globalisierte Universitätslandschaft einzufügen, also nach Möglichkeit in den Bologna-Prozess zu integrieren.
Nicht nur für die Befassung mit dieser Thematik ist die weltoffene Stadt Freiburg, Partnerin vielfältiger grenzüberschreitender Verwaltungs-zusammenarbeit, der ideale Ort. Sie lädt dazu ein, die fachlichen Diskussionen bei einem Spaziergang durch Altstadt und Schwarzwald fortzuführen – oder einfach die badische Gastlichkeit zu genießen!
Einen spannenden und ertragreichen 16. Verwaltungsgerichtstag wünscht Ihnen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll, MdL
Justizminister und stellvertretender Ministerpräsident des Landes
Baden-Württemberg