16. Deutscher Verwaltungsgerichtstag

Freiburg 2010

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Aktualisiertes Tagungsprogramm mit Erläuterungen

Stand: 07.05.2010

Wegen der langfristigen Planung können sich nach Drucklegung des Programmhefts Änderungen ergeben. Der jeweils aktuelle Stand ist in der folgenden Übersicht bereits eingearbeitet.

Druckversion (pdf)


Mittwoch, 05.05.2010

10.00 bis 13.00 Uhr


Eröffnungsveranstaltung


Begrüßung und Eröffnung

Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender des Deutschen Verwaltungsgerichtstag e.V. und des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

Grußworte 

Marie Luise Graf-Schlicker  (Änderung)
Ministerialdirektorin, Bundesministerium der Justiz

Michael Steindorfner  (Änderung)
Ministerialdirektor, Justizministerium Baden-Württemberg 

Otto Neideck  (Änderung)
Erster Bürgermeister der Stadt Freiburg

Dr. Heinrich Zens
Präsident der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter

Festvortrag

Der europäische Jurist - Gedanken zur Juristenausbildung in Deutschland

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
Präsident des Bundesverfassungsgerichts  (Änderung)


Musik
 

THE NEW ORLEANS EXPERIENCE



Mittwoch, 05.05.2010

15.00 bis 17.45 Uhr


Arbeitskreis 1
Das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht, Europäischem Gerichtshof und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Die Figur eines „Dreiecks Karlsruhe – Luxemburg – Straßburg“, von dem in der Vergangenheit häufiger die Rede war, suggeriert ein Verhältnis der Harmonie. Im Verhältnis der drei Gerichte zueinander sind indessen Elemente der Kooperation und der Konkurrenz stets neu auszutarieren. Einerseits wurden im Bereich der Grundrechte regelrechte Kollisionen durch eine Annäherung der Schutzstandards und das Zugeständnis jeweils eigener Zuständigkeitssphären bislang vermieden. Auf der anderen Seite insistiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in letzter Zeit immer deutlicher darauf, im Konfliktfall das letzte Wort zu behalten, und gestaltet etwa grundrechtsgleiche Rechte so aus, dass die Wahrung und Vertiefung der der EU übertragenen Kompetenzen im Verfahren der Verfassungsbeschwerde überprüft werden kann. Vorbehalte des Bundesverfassungsgerichts richten sich aber nicht nur gegen die Rechtsprechung des EuGH, sondern auch gegen die des EGMR. Die Frage wird sein, warum dies so ist und wie eine neue Balance zwischen den Gerichten gefunden werden kann.

Referenten
RiEuGH Sir Konrad Schiemann, Luxemburg
RiBVerfG Dr. Michael Gerhardt, Karlsruhe
Moderator
Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Frankfurt am Main
Schriftführer
RiVGH Prof. Dr. Jan Bergmann, Mannheim  (Änderung)


Arbeitskreis 2
Anwendungsprobleme, Defizite und Reformbedarf der Baunutzungsverordnung

Während das Baugesetzbuch in den beiden letzten Jahrzehnten mehrmals durch umfangreiche Novellen tiefgreifend geändert wurde, gilt die kleine Schwester des Gesetzes, die Baunutzungsverordnung, mit Ausnahme zweier geringfügiger Änderungen durch den Einigungsvertrag bzw. das Investitions- und Wohnbaulandgesetz noch in ihrer auf der vierten Novelle beruhenden Fassung vom 23. Januar 1990. Eine Anpassung an geänderte Ver­hält­nis­se wurde von der Rechtsprechung zwar vorgenommen, soweit es die Vorschriften zulassen; das hat zum Teil aber zu einer nur noch schwer zu überblickenden Kasuistik geführt. Die Zurückhaltung des Verordnungsgebers hinsichtlich einer Novellierung der Baunutzungsverordnung ist zwar insofern verständlich, als die Verordnung für wichtige Bereiche der Bauleitplanung nach wie vor ein gut handhabbares und ausreichend flexibles städtebaurechtliches Instrumentarium bereit­hält. Zudem führt jede Änderung der Baunutzungsverordnung zu einer neuen Generation von Bebauungsplänen und damit zu zusätzlichen Erschwernissen im Vollzug des Städtebaurechts. Gleichwohl erscheint es nach zwei Jahrzehnten nicht verfrüht, Anwendungsprobleme und Defizite der Baunutzungsverordnung aufzuzeigen, den hierauf beruhenden Reformbedarf festzustellen und Vorschläge für eine Novellierung zu unterbreiten.

Referenten
VRiVGH Helmut König, München
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe 
Moderator
RiVG Dr. Klaus Löffelbein, Ansbach
Schriftführer
Richter Philip Hahn, Ansbach


Arbeitskreis 3
Selbstverwaltung der Justiz?

Die Forderung nach einer selbständigen Judikative kam gleich nach der Einführung des Grundgesetzes auf und geriet dann etwas in Vergessenheit. In den letzten Jahren hat das neue Selbstverwaltungskonzept des Deutschen Richterbundes die Diskussion wieder angefacht und Überlegungen in Justizministerien wie auch Beschlüsse von Gerichtspräsidentenkonferenzen nach sich gezogen. Die Justizministerkonferenz wird sich im Juni 2010 mit der Forderung befassen. Das deutsche Modell der den zuständigen Fachministerien nachgeordneten Gerichte stößt auch im Europarat auf Bedenken. Die meisten europäischen Nachbarländer gewähren der Justiz Selbständigkeit. Ist eine Reform in Deutschland sinnvoll, sogar notwendig? Verbessert die Abkoppelung der Dritten von der Zweiten Gewalt den Staatsaufbau, die Qualität der Rechtsprechung und die Ausstattung der Gerichtsbarkeit?

Referenten
Staatsrätin bei der Justizbehörde Hamburg Carola von Paczensky  (Änderung)
Vorsitzender des Deutschen Richterbundes OStA Christoph Frank, Freiburg
Moderator
Ministerialdirektor Michael Steindorfner, Justizministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Schriftführer
RiOVG Dirk Maresch, Berlin


Arbeitskreis 4
Die Entwicklung der Juristenausbildung und der Bologna-Prozess

Der Bologna-Zug nimmt auch bei den Juristen Fahrt auf: Die Einführung einer Bachelor-Master-Struktur in die deutsche Juristenausbildung ist Gegenstand verschiedener Modelle, die in der juristischen Fachwelt kontrovers diskutiert werden. Mehrere Landesjustizverwaltungen haben eigene, zum Teil grundverschiedene Konzepte entwickelt. Das Ziel der Befürworter ist ein neues System flexibler Abschlüsse, das angehenden Juristinnen und Juristen eine Vielzahl von Berufsperspektiven eröffnen soll. Gegner sehen in der Umsetzung von Bologna eine Gefährdung der hohen Qualität der deutschen Juristenausbildung. Die Justizministerkonferenz hat den Ausschuss für die Koordinierung der Juristenausbildung gebeten, bis 2011 über Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur zu berichten.

Referenten
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, Nordrhein-Westfalen
Innenminister Prof. Dr. Peter Michael Huber, Thüringen
Moderator
Prof. Dr. Christian Baldus, Heidelberg
Schriftführer
RiVG Stefan Fitzke, zz. Justizministerium Thüringen, Erfurt



Mittwoch, 05.05.2010

18:30 Uhr

Empfang der Landesregierung

Der Empfang findet in der Aula und der Prometheushalle der Universität Freiburg, Kollegiengebäude I, Eingang Rempartstraße (siehe Stadtplan S. 23 im Programmheft) statt.


20:00 Uhr

Landestreffen

Ab 20.00 Uhr treffen sich in verschiedenen Restaurants in der Freiburger Innenstadt die Teilnehmer der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen. Auch für die Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (VEV) bzw. Associaton of European Administrative Judges  (AEAJ) und die Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VERDIF) wird ein Lokal reserviert werden. Bitte melden Sie sich  für das jeweilige Treffen an; von der Zahl der Anmeldungen hängt nämlich die Auswahl des Restaurants ab. Mit den Tagungsunterlagen, die Ihnen zu Beginn des Kongresses ausgehändigt werden, erhalten Sie nähere  Information zu dem für Ihr Treffen ausgewählten Lokal.  



Donnerstag, 06.05.2010
09.00 bis 12.00 Uhr


Arbeitskreis 5
Die Wechselwirkung zwischen Rechtsprechung und Dogmatik

Die zentrale Leistung, die die Rechtsdogmatik für die Rechtspraxis erbringen soll, besteht zum einen in der Bereitstellung von Instrumenten (Prinzipien, Figuren oder Lehrsätzen), um eine Rechtsfrage auf eine klare, nachvollziehbare und rechtssystemkonforme Weise zu entscheiden (Entlastungs- und Hilfsfunktion), und zum anderen darin, die gerichtliche Entscheidungspraxis konstruktiv-kritisch zu begleiten, um gerichtliche Lösungen auf ihre Überzeugungskraft und Systemkonformität zu prüfen und gegebenenfalls alternative Vorschläge zu entwickeln (Kontroll- und Rationalisierungsfunktion). Spannend zu beobachten und lehrreich zugleich sind Konstellationen, in denen die aus der Rechtsprechung kommenden Impulse aufgegriffen und von Seiten der Wissenschaft so verarbeitet werden, dass am Ende die dazu passenden dogmatischen Instrumente gelehrt und in die Praxis eingespeist und von ihr aufgegriffen werden. Solche Wechselwirkungen sollen beispielsweise am Regulierungsermessen oder an der gemeinschaftsrechtlich begründeten Pflicht, einen bestandskräftigen Verwaltungsakt aufzuheben, studiert werden.

Referent
Prof. Dr. Christian Bumke, Hamburg
Moderator
VRiOVG Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Hamburg
Schriftführer
Richter Dr. Sebastian Lenz, Hamburg


Arbeitskreis 6
Aktionspläne des Luftreinhalte- und Lärmschutzrechts im Spannungsfeld zwischen deutschem und europäischem Recht

Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie von 1996 und die Umgebungslärmrichtlinie von 2002 führen das im deutschen Verwaltungsrecht bislang unbekannte Instrument eines Aktionsplans ein. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.07.2008 sogar den Individualrechtsschutz auf Erlass solcher Pläne bejaht.   Dabei liegt die dahinterstehende europarechtsinduzierte Dogmatik vielfach quer zum deutschen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Auch tatsächlich stellt es die Verwaltung vor erhebliche Herausforderungen, die Einhaltung der vielfach als streng empfundenen Luftreinhalte-Grenzwerte zu gewährleisten oder das hohe Niveau der Lärmbelastung zu mindern. In fast allen europäischen Ländern erarbeitet nun die jeweils zuständige Verwaltung solche Aktionspläne und wird dabei von einer teils hoffnungsfrohen, teils aber auch ablehnenden Öffentlichkeit aufmerksam beobachtet.   Der Arbeitskreis wird sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der beiden Richtlinien und mit den damit verbundenen Impulsen und Problemen für das deutsche Umwelt- und Planungsrecht sowie das Rechtsschutzsystem beschäftigen.

Referenten
Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhard Sparwasser,
Stadtrechtsdirektor Dr. Rüdiger Engel, beide Freiburg i.Br.
Moderator
VRiVGH Karlheinz Schenk, Mannheim
Schriftführer
Richter Dr. Wolfgang Schenk, Karlsruhe


Arbeitskreis 7
Privatisierung kommunaler Aufgaben - Ansatzpunkte und Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle

Die Welle der Privatisierungen rollt weiter. Häufig geht es nicht in erster Linie darum, das "Tafelsilber" zu verscherbeln; vielmehr ist Anlass nicht selten das Ziel, Projekte zu realisieren, die Staat und Kommunen ohne private Partner nicht schultern können. Hierbei ergeben sich Probleme aus höchst unterschiedlichen rechtlichen Bereichen - vom Verfassungsrecht über das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht bis hin zum Vergabe- und Beihilferecht. Da sowohl Privatisierungsmaßnahmen als solche als auch die ausgewählten Partner nicht allseits auf Freude stoßen, stellt  sich zudem die Frage gerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei geht es nicht nur um den Kreis der potentiellen prozessualen "Angreifer", sondern auch  um  Umfang und Intensität der gerichtlichen Überprüfung.

Referent
Präsident des Deutschen Anwaltsvereins Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel
Moderator
VRiVG Dr. Hartwig Martensen, Schleswig
Schriftführerin
VPräs’inVG Maren Petersen, Schleswig


Arbeitskreis 8
Das Informationsfreiheitsrecht in der gerichtlichen Praxis

Das Informationsfreiheitsrecht entwickelt sich zu einem eigenständigen, neuen Rechtsgebiet. Die Gesetzgebung von Bund (z. B. IFG, UIG, VIG, IWG, GeoZG) und Ländern (z. B. L-IFG, L-UIG, PresseG) wird immer unübersichtlicher; hinzu treten Einwirkungen des EU-Rechts. Erste Gerichtsentscheidungen zeigen teilweise Unsicherheiten beim Verständnis verschiedener Regelungen zum Informationsfreiheitsrecht. Verwaltungsprozessuale Probleme (z. B. Anforderungen bei den Rechtsschutzformen, in camera-Verfahren) ergänzen den Befund. Der Arbeitskreis widmet sich den aufgeworfenen Fragestellungen anhand aktueller Rechtsprechung.

Referent
Prof. Dr. Friedrich Schoch, Freiburg
Moderator
RiVGH Werner Bodenbender, Kassel
Schriftführer
VRiVG Dr. Berthold Huber, Frankfurt am Main


Workshop des UNHCR Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zum deutschen und europäischen Flüchtlingsrecht

Seit dem Inkrafttreten der europarechtlichen Instrumente des Flüchtlingsschutzes haben sich die Gerichte in erheblichem Maße mit den bei der Anwendung der betreffenden Regelungen auftretenden Auslegungsfragen beschäftigt. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngeren Entscheidungen zu einigen Gesichtspunkten seine Ansätze dargelegt oder Fragen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vom EuGH zu entscheidende oder bereits entschiedene Fragen betreffen so zentrale Aspekte wie die Voraussetzungen des subsidiären Schutzes in bewaffneten Konflikten, die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft oder die Kriterien für den Ausschluss vom Flüchtlingsstatus. Die vom  EuGH oder den Generalanwälten bereits veröffentlichten Voten zeigen, dass auch bei einer auf europarechtlicher Ebene höchstgerichtlichen Entscheidung ein teilweise erheblicher Auslegungsbedarf verbleiben kann. Im Workshop sollen die Entwicklungen in der deutschen und europäischen Rechtsprechung eingehend analysiert werden.

Referent
Dr. Roland Bank, UNHCR, Berlin



Donnerstag, 06.05.2010  
14.00 bis 17.00 Uhr


Arbeitskreis 9
Europa und der deutsche Verwaltungsprozess - Schlaglichter auf eine unendliche Geschichte

Der Arbeitskreis wird sich im wesentlichen mit drei ausgewählten Problemkreisen befassen: 
- Ist das Konzept des subjektiven Rechtsschutzes noch zeitgemäß?  Die Frage, ob und inwieweit gemeinschaftsrechtliche Ansätze auf eine Erweiterung des auf den Schutz subjektiver Rechte ausgerichteten verwaltungsprozessualen Konzepts drängen, wird seit Jahren diskutiert. Insbesondere im Zuge der Transformation der Aarhus-Konvention und des folgenden Gemeinschaftsrechts hat die Diskussion wieder beträchtlich an Dynamik gewonnen. Entscheidungen des EuGH zu diesem Fragenkreis sind für die nächste Zeit zu erwarten.
- Ist der deutsche Verwaltungsprozess fair? Zu den wichtigsten völkerrechtlichen Normen mit Bedeutung für den deutschen Verwaltungsprozess zählen die Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren). Allerdings sind sowohl der Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK als auch seine Gewährleistungen hinsichtlich ihrer Reichweite im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Einzelnen nicht immer leicht zu bestimmen. 
- Treffen die deutschen Verwaltungsgerichte den richtigen Zeitpunkt? Zur Frage des für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts haben die deutschen Verwaltungsgerichte eine feinziselierte Judikatur entwickelt. Im Vergleich hiermit sind die auf europäischer Ebene maßgebenden Grundsätze der Effektivität (EU) und der Verhältnismäßigkeit (EMRK) eher grobmaschige Korrektive, deren Integration in die deutsche Dogmatik im Einzelfall Probleme bereiten kann.

Referent
Prof. Dr. Jan Ziekow, Speyer
Moderator
VRiOVG Dr. Jürgen Held, Koblenz
Schriftführer
RiOVG Hartmut Müller-Rentschler, Koblenz


Arbeitskreis 10
Europarecht und deutsches Aufenthaltsrecht

Das europäische Gemeinschaftsrecht gewinnt für das deutsche Aufenthaltsrecht zunehmend an Bedeutung, nachdem im August 2007 elf EG-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden. Damit kommt auf die Verwaltungsrichterinnen und -richter verstärkt die Aufgabe zu, sich europarechtliche Begriffe zu erschließen und sich mit der Rechtsprechung des EuGH, des EGMR und anderer Gerichte aus EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen, die die gleiche gemeinschaftsrechtliche Norm auslegen. Im Arbeitskreis soll eine erste Bilanz dieser Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in die nationale Rechtsprechung zum Ausländer- und Asylrecht gezogen werden.

Referent
RiBVerwG Prof. Dr. Harald Dörig
Moderator
VPräsVG Gert Armin Neuhäuser, Osnabrück
Schriftführerin
Ri’inVG Sabine Müller, Osnabrück  (Änderung)


Arbeitskreis 11
Staatliche Schutzpflichten und Eingriffe in die Freiheitsrechte - Gestaltungsfreiheit des Staates und richterliche Kontrolle

Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist nach verbreiteter Einschätzung in den letzten Jahren und Jahrzehnten neu ausbalanciert worden. Die Veränderungen betreffen und erfassen naturgemäß auch das Recht, und zwar zunehmend nicht nur an seiner Oberfläche, sondern auch in seinen dogmatischen Grundstrukturen. Im Verfassungsrecht zeigen sie sich etwa daran, dass die Grundrechte längst nicht mehr allein als Abwehrrechte begriffen werden, sondern in ihrer Funktion als Schutzpflichten zu Eingriffstiteln mutiert sind, die dann wiederum gegen die Abwehrrechte abgewogen werden müssen. Dabei drohen klassische Prüfraster wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszufallen und müssen neu justiert werden. Innerhalb des Verwaltungsrechts zeigen sich die Veränderungen vor allem in einer strukturellen Neuausrichtung des Polizeirechts, die ebenfalls dogmatisch bewältigt werden muss. Im Arbeitskreis sollen die Veränderungen diskutiert und zugleich Wege für einen angemessenen Umgang in der Praxis gesucht werden.

Referent
Prof. Dr. Uwe Volkmann, Mainz
Moderator
PräsVG Dr. Andreas Heusch, Düsseldorf
Schriftführer
RiOVG Dr. Martin Stuttmann, Münster


Arbeitskreis 12
Die Dresdner Waldschlösschenbrücke - rechtlich rundum beleuchtet

Der Dresdner Brückenstreit bewegt weit über Fachjuristenkreise hinaus die Gemüter. Die Entscheidung für den Bau der Waldschlösschenbrücke, letztlich auf kommunalen Bürgerentscheid zurückgehend, hat die Elbmetropole um ihren Titel als Weltkulturerbe gebracht. Mit dem Streit sind zahlreiche, für politische Mehrebenensysteme typische und überaus komplexe Rechtsfragen verbunden. Aus völkerrechtlicher Sicht geht es um die Frage nach der inner-staatlichen Bindungswirkung der UNESCO-Satzung respektive deren Mitberücksichtigung bei einer völkerrechtsfreundlichen Interpretation des nationalen Rechts. Zugleich sind maßgebliche Fragen des Kommunalrechts, nämlich der plebiszitären Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene mitbetroffen. Von Relevanz ist darüber hinaus das Umwelt- und das Planungsrecht. Das Referat wird den Brückenstreit aus all den genannten Perspektiven analysieren und die bereichsspezifischen respektive ebenendifferenzierten Interdependenzen beleuchten. Voreilig wäre es, etwa die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene antagonistisch gegeneinander in Stellung zu bringen. Ein differenzierter Blick gebietet auch, nicht generell als provinziell introvertiert abzutun, was an völkerrechtliche Bindungsmaßstäbe kritische Fragen stellt. Eines zeigt der Brückenstreit in exemplarischer Weise, auch das nationale Verwaltungsrecht ist in hohem Maße in internationale Wirkungszusammenhänge eingebettet und verlangt von der nationalen Wissenschaftlergemeinschaft und Rechtspraxis völkerrechtssensible Offenheit. Die „offene Staatlichkeit“ des Grundgesetzes hat sich einmal mehr im Praxistest zu bewähren.

Referent
Prof. Dr. Markus Kotzur, Leipzig
Moderatorin
Ministerialdirigentin Andrea Franke, Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Schriftführerin
Ri’inVG Julia Gellner, zz. Bundesministerium der Justiz, Berlin


Arbeitskreis 13 (in englischer Sprache)
Independence and Remuneration / Unabhängigkeit und Gehälter

Recommendation No. R (94) 12 of the Committee of Ministers to the member states provides that judges’ “remuneration should be guaranteed by law” and “commensurate with the dignity of their profession and burden of responsibilities”. Moreover, the Consultative Committee considered that it was generally important (and especially so in relation to the new democracies) to make specific legal provision guaranteeing judicial salaries against reduction and to ensure at least de facto provision for salary increases in line with the cost of living.
Most of us will agree. But how are these principles implemented in the praxis of European countries?
In some new democracies economy measures taken as a consequence of the actual crisis have already lead to real shortages of judges’ salaries, even though these salaries were already quite low before. Where are the limits of such reductions from the point of view of independence?
We shall also discuss the policy of some (in particular Scandinavian) countries to figure out salaries dependent on the professional performance of individual judges instead of guaranteeing them by law. Is such a performance-oriented remuneration compatible with the principle of independence?  

Der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates No. R (94) 12 zufolge sollte „die Vergütung [der Richter] gesetzlich garantiert sein“ und sie soll „der Würde ihres Berufes und der von ihnen getragenen Verantwortung“ entsprechen. Der Beirat der Europäischen Richter weist in seiner Stellungnahme Nr. 1 an das Ministerkomitee darüber hinaus auf die Wichtigkeit hin, gerade in den neuen Demokratien besondere gesetzliche Bestimmungen zur Garantie der Gehälter der Richter festzulegen, die diese Gehälter gegen Kürzungen schützen und die de facto die Erhöhung der Gehälter entsprechend den Lebenshaltungskosten sicherstellen.
Goldene Worte, fürwahr! Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis der europäischen Staaten aus?
In manchen neuen Demokratien hat die durch die Wirtschaftskrise erzwungene Sparpolitik schon zu realen Kürzungen der dort ohnedies niedrigen Richtergehälter geführt. Wo liegen die Grenzen solcher Kürzungen aus der Sicht der richterlichen Unabhängigkeit?
Gegenstand der Erörterungen soll auch die Politik mancher (insbesondere skandinavischer) Staaten sein, die dort nicht gesetzlich festgelegten Gehälter von der individuellen Leistung des Richters abhängig zu machen. Ist eine solcherart „leistungsabhängige“ Besoldung von Richtern mit der Unabhängigkeit zu vereinbaren?

Speaker / Referent
The Honourable Mr. Justice Bernard Mc Closkey, Supreme Court of   Northern Ireland
Facilitator / Moderatorin
Annika Sandström, Judge at the Administrative Court of Stockholm and Vice-President of the AEAJ (= VEV)
Secretary / Schriftführer
High Court Judge Holger Böhmann, at present Federal Ministry of Justice, Berlin



Donnerstag, 06.05.2010  
13.00 bis 18.00 Uhr


Sonderveranstaltung Moderne Abfallbehandlung
- Besichtigung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Kahlenberg, Ringsheim

Im Jahr 1996 wurden auf der vom Zweckverband Abfallbeseitigung Kahlenberg (ZAK) auf dem Gelände eines ehemaligen Erzbergwerkes seit 1973 betriebenen Deponie Kahlenberg umfangreiche Versuche zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA) begonnen. Restmüllabfälle sollten so behandelt werden, dass ein möglichst großer Anteil davon stofflich oder als Energieträger verwertet werden kann. Am Schluss dieser mehrjährigen Entwicklungsarbeit entstand in den Jahren 2004 bis 2006 eine moderne Abfallbehandlungsanlage, deren Konzept einen eigenen Namen erhielt und welches als „ZAK-Verfahren“ mittlerweile europaweit patentiert ist. Bei der ca. zwei Stunden dauernden Führung erhalten Sie Information über die moderne und umweltschonende Abfallbehandlung und besichtigen die Abfallbehandlungsanlage mit ihren einzelnen Behandlungsstufen.


Sonderveranstaltung Erneuerbare Energien
- Besuch der Energiegemeinde Freiamt, Besichtigung von Windenergie-, Wasserkraft-, Biogas- und Photovoltaikanlagen
Führung: Hannelore Reinbold-Mench, Juristin und Bürgermeisterin der Gemeinde Freiamt

Nach einer etwa 30minütigen Busfahrt erreichen Sie die Gemeinde Freiamt im Schwarzwald, die als „Energiegemeinde“ bundesweit bekannt geworden ist. Hier werden jährlich rund 14,3 Millionen kWh Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse produziert. Diese Energiemenge liegt um ca. 1,5 Millionen kWh über dem Gesamtstromverbrauch der Gemeinde. Die jährliche CO2-Einsparung in Freiamt beträgt rund 9.800 t. Neben dem Energiemix zeichnet die Gemeinde sich besonders durch die Tatsache aus, dass sämtliche Anlagen in Bürger- und nicht in Investorenhand sind. Die Anlagen erneuerbarer Energien sind dezentral und damit mit der Struktur der Gemeinde verträglich. Die Bürgermeisterin der Gemeinde und Juristin Hannelore Reinbold-Mench führt Sie zu Windenergieanlagen, zu einer Biogasanlage sowie zu einem Wasserkraftwerk. Dabei zeigt sie auch die rechtlichen Aspekte der unterschiedlichen Genehmigungsverfahren auf.



Donnerstag, 06.05.2010  

Workshops


9:00 bis 12:00 Uhr: Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zum deutschen und europäischen Flüchtlingsrecht

Workshop des UNHCR


13:00 bis 13:30 Uhr: Verfassungsrecht, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht - alles in beck-online

Präsentation des Verlags C.H. Beck mit anschließendem Dessert-Buffet


14:30 bis 15:30 Uhr: Moderne Rechtsrecherche mit LexisNexis  (neu)

Workshop der Firma LexisNexis Deutschland GmbH



Freitag, 07.05.2010  
10.00 bis 12.30 Uhr


Abschlussveranstaltung
 


Podiumsdiskussion
 

Die Wirtschaftskrise - Rückkehr des starken Staates?

Teilnehmer
RiBVerfG Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, Karlsruhe
ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske, Berlin
Prof. Dr. Viktor Vanberg, Leiter des Walter Eucken Instituts, Freiburg  (Änderung)  
S.E. Dr. Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Moderator
Dr. Wolfgang Janisch, Vorsitzender der Justizpressekonferenz, Karlsruhe


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