B E I T R I T T

 

 

Beitritt in den Verein

Wir freuen uns über jeden, der Interesse an unserer Tätigkeit hat. Beachten Sie aber bitte, dass nach § 4 der Vereinssatzung nur die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg und die bei der Landesanwaltschaft tätigen oder tätig gewesenen Richter und Beamten des höheren Dienstes zum Beitritt berechtigt sind. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und beitreten wollen, senden Sie bitte die nachstehende Einzugsermächtigung ausgefüllt per Post an den Vorstand.



Der Jahresbeitrag des Vereins beträgt

  • für Mitglieder, die im Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes stehen (hierzu zählen nach der Praxis auch Proberichter bis zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit in einer anderen Gerichtsbarkeit)

                   Besoldungsgruppe R 1                   40 EUR

                   Besoldungsgruppe R 2                   45 EUR

                   Besoldungsgruppe R 3 u. höher    50 EUR


  • für Mitglieder, die nicht (mehr) im Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes stehen

                   15 EUR.